Anwaltskosten
INFORMATIONEN ZU UNSEREM HONORAR
Faire Kosten
Sie werden bei der Kanzlei Pagels immer vorab über die anwaltlichen Kosten informiert, die in Ihrem konkreten Fall entstehen können. Wir rechnen in der Regel nach den durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen gesetzlichen Gebühren ab. Sollte in Ihrem Fall eine abweichende Vergütung notwendig sein, so werden Sie auch in diesem Fall selbstverständlich vorab über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt.
Häufig können wir beim ersten Telefonat bereits grob einschätzen, ob Ihr Rechtsproblem wirtschaftlich und rechtlich Aussicht auf Erfolg hat.
Tel: 069 2980 1997
Erstberatung
Im Rahmen der Erstberatung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die möglichen Lösungswege und wägen ab, mit welcher Strategie wir Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen und dabei für Sie wirtschaftlich sinnvoll agieren.
Inhalt der Erstberatung
- Sie überlegen, ob eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist. In der Erstberatung werden in diesem Fall ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken abgewogen und die voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten erläutert. Nach der Erstberatung sollten Sie daher über die notwendigen Informationen verfügen, um über das weitere Vorgehen zu bestimmen.
- In einigen Fällen möchten Sie nur eine juristische Fragestellung klären und erwarten keine Folgeaktion des Anwalts. In diesem Fall kann in der Erstberatung eine mündliche Bewertung der Rechtslage erfolgen.
- Ein Anwaltsbrief ist im Rahmen einer Erstberatung nicht vorgesehen. Falls Sie daher im Anschluss an die Erstberatung z.B. einen Anwaltsbrief oder sonstige schriftliche Ausfertigungen benötigen, so wird dies in der Regel unabhängig von der Erstberatung nach dem jeweiligen Streitwert berechnet.
Kosten der Erstberatung
Da eine erste Beratung von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Aufwände und Beratungsbedürfnisse des Mandanten bedeuten kann, unterscheiden wir folgende Varianten für Selbstzahler:
- Erstberatung bei erhaltener Kündigung durch den Arbeitgeber:
- Erstberatung bei Kündigung im Arbeitsrecht: 140,00 EUR
- Dauer des Beratungsgespräches maximal 60 Minuten
- z.B.: bei erhaltene Ordentliche Kündigung, Fristlose Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Verdachtskündigung, Krankheitsbedingte Kündigung und Betriebsbedingte Kündigung
- Erstberatung zu allen anderen Fragestellungen im Arbeitsrecht oder Mietrecht:
- Normale Erstberatung nach RVG-Satz: 226,10 EUR
- Dauer des Beratungsgespräches maximal 60 Minuten
- Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, so wird ab der 60. Minute nach Zeitaufwand je 0,1 Stunden (6 Minuten) zu je 22,61 EUR abgerechnet.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsnummer mit, diese findet sich z.B. auf der letzten Beitragsrechnung. Gern übernehmen wir dann kostenlos die Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Versicherung sowie die Abwicklung des weiteren Schriftverkehrs mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Abrechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erflogt direkt und bequem mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig auch die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt und trägt nicht nur im Fall eines Prozesses Ihre Anwaltskosten.
Die Rechtsschutzversicherung steht als Kostenträger im Interessenkonflikt mit Ihnen und wird Ihnen daher möglicherweise nicht immer den für Sie besten Weg vorschlagen, sondern den für die Versicherung kostengünstigsten Weg gehen. Suchen Sie sich daher Ihren Anwalt selbst aus und lassen Sie sich nicht von der Versicherung an einen Anwalt vermitteln oder gar mit einer telefonischen Beratung an einer Hotline der Versicherung abfertigen.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten, denn eine anwaltliche Beratung ist unabhängig und nur Ihren Interessen als Mandant verpflichtet. Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl. Nutzen Sie dies! Lassen Sie sich in der Kanzlei Pagels im Arbeitsrecht in Frankfurt beraten.