Ihr Anwalt für Räumungsklagen in Frankfurt

Sie haben eine Räumungsklage erhalten oder Sie benötigen einen Anwalt zur Erhebung einer Räumungsklage? Die Kanzlei Pagels unterstützt Sie als Mieter oder Vermieter bei Räumungsklagen in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.

Durch eine Räumungsklage kann ein Vermieter die Räumung einer Mietwohnung, eines Büros oder von einem Grundstücks durchsetzen. Der Räumung liegt in der Regel eine ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zugrunde. Bei erfolgreicher Räumungsklage erhält der Vermieter einen Räumungstitel, durch den die Zwangsräumung vollstreckt werden kann. Im Rahmen der Zwangsräumung kann ein Gerichtsvollzieher Zwangsmittel anwenden, um die Räumung zu vollstrecken.

Häufige Gründe für eine fristlose Kündigung der Wohnung:

  • Zahlungsrückstände der Miete
  • Häufige Störung des Hausfriedens trotz Abmahnung
  • Unerlaubte Untervermietung der Wohnung
  • Nicht zumutbare Überbelegung der Wohnung
  • Mutwillige und massive Beschädigung der Wohnung

Wir beraten Sie bezüglich folgender Fragestellungen zum Thema Räumungsklage und Kündigung des Wohnraums:

  • Wann droht Mietern eine Räumungsklage?
  • Räumungsklage ohne Anwalt? Was sind die Risiken?
  • Wann besteht ein Zahlungsverzug, der zur Kündigung berechtigt?
  • Schonfristzahlung bei Zahlungsrückstand
  • Muss der Mieter vor der Kündigung durch Zahlungsverzug abgemahnt werden?
  • Dauer eines Räumungsverfahrens? Wer übernimmt die Kosten für ein Räumungsverfahren?
  • Kann man als Mieter eine fristlose Kündigung abwenden?
  • Wie viel Zeit hat der Mieter nach einer fristlosen Kündigung bis zum Auszug?
  • Beantragung und Durchsetzung der Verlängerung der Räumungsfrist.

KANZLEI PAGELS: EFFEKTIVE
HILFE BEI RÄUMUNGSKLAGEN
069-2980-1997

SPRECHEN SIE UNS AN

  Überprüfung oder Erhebung und Durchsetzung der Räumungsklage nach Kündigung.

  Kompetente Hilfe und Kurzfristige Termine bei geplanter Eigenbedarfskündigung.